Hero Image

Brandschutzkonstruktionen im Holzbau mit aktualisierter DIN 4102-4

Sicheres und gesundes Bauen mit 
Rigidur H Gipsfaserplatten

Wer beim Bauen besonderen Wert auf Wohngesundheit und Nachhaltigkeit legt, hat mit der Kombination von Baustoffen aus Holz und Gips alle Vorteile auf seiner Seite. Denn die Schnittmengen dieser beiden natürlichen Baumaterialien für das menschliche Wohlbefinden, die bauliche Funktionalität und die Umwelt sind bemerkenswert.

Wohngesunder Baustoff sorgt für angenehmes Raumklima

Rigidur H Gipsfaserplatten bestehen aus Naturgips und Papierfasern aus Recyclingmaterial zur Bewehrung und sind frei von Klebstoffen und Bindemitteln. Sie sind durch das unabhängige Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR) auf Schadstoffe und Umweltverträglichkeit geprüft und bewertet und mit dem Prüfsiegel als wohngesunder Baustoff ausgezeichnet. Darüber hinaus wurden Rigidur H Gispfaserplatten im Bauverzeichnis Gesündere Gebäude“ aufgenommen und sind mit dem Sentinel Haus Logo dokumentiert.

Rigidur Gipsfaserplatten haben zudem weitere positive Effekte auf das Raumklima und nehmen übermäßige Feuchtigkeit, z. B. aus Räumen wie Bädern und Küchen auf und geben sie zeitversetzt bei trockener Umgebungsluft wieder ab. Diese geprüfte Eigenschaft der Wasserdampf-Adsorptionsfähigkeit ist genauso stark ausgeprägt wie bei Lehmputzen mit ihren bekannten feuchteausgleichenden Eigenschaften.

Alle Vorteile von Rigidur Gipsfaserplatten...

Anwendung von Bauarten nach Musterbauordnung (MBO)

Nach § 3 MBO sind bauliche Anlagen „so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden“. Das beinhaltet neben der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit auch den Brandschutz von Gebäuden, der im 
§ 14 und den §§ 26 ff. genauer spezifiziert wird. Bauteile, an die Anforderungen an den Brandschutz gestellt werden, bedürfen eines Anwendbarkeitsnachweises. Solche Anwendbarkeitsnachweise für Bauteile, die entsprechend § 16a als „Bauarten“ bezeichnet werden, folgen einer Art Hierarchie:
1. Bauarten, für die es technische Regeln gibt, z. B. normativ geregelte Konstruktionen (für den Brandschutz DIN 4102-4)
2. Bauarten, für die es technische Regeln nicht gibt.
Diese sind wiederum gegliedert, in:
a) Bauarten, für die es eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) gibt, oder
b) Bauarten, für die eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) erteilt wurde
3. Bauarten, die nach anerkannten Prüfverfahren geprüft und bewertet werden können, dürfen anstelle einer aBG auch durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nachgewiesen und angewendet werden.

Technische Baubestimmungen

Die MBO gibt den obersten Bauaufsichten der Länder durch den § 85a die Möglichkeit, die Grundanforderungen aus § 3 durch technische Baubestimmungen zu konkretisieren. Dies erfolgt über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, die ebenfalls als bundesweites Muster (MVV TB) durch das DIBt veröffentlicht wird. Technische Baubestimmungen für Bauarten/Bauteile, die Anforderungen an den Brandschutz erfüllen müssen, werden im Teil C 4.1 ff. behandelt. Der Holzbau nimmt in diesen Regelungen eine Sonderstellung ein.
Bauteile/Bauarten, die feuerhemmend sein müssen, dürfen mittels abP, welches die Feuerwiderstandsklasse F 30-B ausweist, nachgewiesen und angewendet werden. Werden darüber hinaus gehende Anforderungen gestellt, fallen diese Bauteile/Bauarten in den Geltungsbereich der Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL) nach A 2.2.1.4. Das sind Bauteile, die mindestens hochfeuerhemmend sein müssen und im allgemeinen Sprachgebrauch als 
F 60 bzw. F 90 bezeichnet werden. Um die Anforderungen der MHolzBauRL zu erfüllen, ist eine definierte Brandschutzbekleidung aus Gips- und/oder Gipsfaserplatten erforderlich. Zusätzlich muss der Feuerwiderstand dieser Bauteile nachgewiesen sein, was durch die technische Regel DIN 4102-4 oder durch allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) erfolgen kann.

JETZT NEU: Die DIN 4102-4 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile“ wurde als technische Regel überarbeitet und bietet insbesondere für den Holzbau mit Rigidur H Gipsfaserplatten erstmals eine umfangreiche Auswahl klassifizierter Brandschutz-Konstruktionen an. Diese sind in der nachfolgenden Broschüre in übersichtlicher Tabellenform dargestellt.

Brandschutz von normativen 
Bauteilen mit Rigidur H

Dieses Dokument ist eine Zusammenstellung von klassifizierten Wand-, Dach- und Deckenkonstruktionen im Holzbau nach DIN 4102-4:2025-06, mit einer Beplankung aus Gipsfaserplatten Rigidur H:

Genormte Brandschutzkonstruktionen im Holzbau (PDF)...