In einem freistehenden Lagerhallenneubau in Skelettbauweise auf 1.440 m² Grundfläche mit 8,50 m Traufhöhe war die trockenbaumäßige Erschließung durch Bildung von drei Mieterabschnitten zur späteren zur Nutzung sowie eine Galeriekonstruktion für die Bürobereiche geplant. Mit brandschutztechnisch problemlosen Trockenbau-Konstruktionen, wie Verkofferungen von Trennwandanschlüssen und gleitenden Anschlussfugen wurden bereits alle denkbaren Anschluss-Situationen zur späteren Teilung eingerichtet. Durch entsprechendes Gutachten und Nachtrag zum Brandschutzkonzept wurde diese Maßnahme von Sachverständigen abgenommen. Der über Treppen zugängliche Bürogalerieboden musste beidseitig gemäß DIN 4102 der Anforderung F 30-A entsprechen, weshalb eine Brandschutzdecke, selbständig F 30-A von unten, eine darüber liegende Trockenestrichkonstruktion F 30-A sowie die brandschutztechnische Auskleidung der Leitungsführung vorzusehen war.