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Schallschutz mit Rigips

Ruhe & Wohlbefinden durch Trockenbaulösungen

In der Ruhe liegt die Kraft

Um sich zu entspannen und Kraft für die täglichen Aufgaben zu sammeln, benötigt der Mensch Ruhe. Ein Gut, das in einer hektischen Zeit mit permanenten Hintergrundgeräuschen von Motoren, Mobiltelefonen, Stereoanlagen usw. immer seltener und kostbarer wird. Dabei empfinden wir das, was wir hören, subjektiv ganz unterschiedlich. Zwei unterschiedliche Geräusche gleicher Schallintensität können uns sowohl angenehm (z. B. Musik) als auch belästigend (z. B. Bohrmaschine) erscheinen. Auch ein gleichbleibendes Geräusch wie laute Musik können wir – je nach Tageszeit, Stimmung und Musikgeschmack – einmal als angenehm, dann wiederum als störend empfinden. Unangenehme Geräusche bezeichnen wir als Lärm. Geschlossene Räume bieten die Möglichkeit, Lärm aus einem Nebenraum so weit zu dämmen, dass er nicht mehr als solcher empfunden wird. Daraus resultieren Anforderungen an die einzelnen Bauteile eines Raums (Wände, Böden, Decken). Der Schallschutz in Gebäuden hat dementsprechend eine große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der sich darin aufhaltenden Menschen.

Grundlagen

Die Bauakustik soll sicherstellen, dass in allen zu schützenden Aufenthaltsräumen ohne Beeinträchtigung von außen, aus benachbarten Räumen oder von gebäudetechnischen Anlagen gewohnt oder gearbeitet werden kann.

Die Einleitung des Schalls in die betrachteten Bauteile erfolgt als Luftschall, Körperschall oder Trittschall:

Luftschall

Werden Schallwellen beispielsweise durch Sprache oder Musik erzeugt, die auf angrenzende Bauteilflächen treffen und auf der anderen Seite wieder abgestrahlt werden.

Körperschall

Körperschall ist der sich in festen Stoffen ausbreitende Schall.

Trittschall

Trittschall ist eine spezielle Form von Körperschall. Er entsteht beispielsweise durch Klopfen, Gehen oder Verrücken von Möbeln. Die Decke wird dabei direkt in Schwingung versetzt und der dadurch entstehende Schall wird in benachbarte Räume übertragen.

Ein Gebäude besteht aus Wand- und Deckenbauteilen, die je nach ihrer baulichen Beschaffenheit die einzelnen Räume des Gebäudes gegeneinander sowie die Räume des Gebäudes gegen störende Geräusche aus der Umgebung und umgekehrt schützen sollen (s. Abb. unten). Schallbelastung, die als lästig erlebt wird oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt, wird als Lärm bezeichnet. Mit den allgemein bekannten Benennungen Lärm und Lärmauswirkungen sind objektiv messbare Schallbelastungen und deren Wirkungen gemeint. Lärm selbst kann nicht gemessen werden. Die physikalischen Bestandteile des Schalls können nur exakt definiert und die im menschlichen Organismus durch diesen Schall ausgelösten Wirkungen entsprechend beschrieben werden.

Der Hörbereich des Menschen

Die Hörfähigkeit des Menschen umfasst etwa die Frequenzen von 16 Hz bis 16 000 Hz und Schalldruckpegel von 0 bis etwa 140 dB. Für die Altersschwerhörigkeit ist ein eingeschränktes Hörvermögen im Bereich der oberen Frequenzen typisch

Geräusche des Alltags

Physikalisch handelt es sich bei Schall um mechanische Wellen, die sich im Raum ausbreiten. Schallwellen wirken unmittelbar auf das Ohr, indem das Innenohr durch die Schallenergie belastet wird. Durch übermäßige Belastung kann das Innenohr so geschädigt werden, dass eine Lärmschwerhörigkeit auftritt. Neben diesen – auf das Ohr bezogenen – auralen Wirkungen gibt es extraaurale, d. h. jenseits des Hörorgans wirkende, Funktionsänderungen im physiologischen, psychologischen und sozialen Bereich. „Lautstärke“ kann nicht gemessen werden. Was physikalisch gemessen wird, ist der Schalldruck, der dann in einen Schalldruckpegel umgerechnet und in Dezibel (dB bzw. dB [A]) angegeben wird.

Planung des baulichen Schallschutzes

Die Forderung nach einer guten bauakustischen Trennung zwischen zwei Räumen verlangt ein trennendes Bauteil mit guten bauakustischen Eigenschaften, also einem entsprechend hohen Schalldämm-Maß. Das Grundprinzip erfordert für die Planung, dass laute Räume von schutzbedürftigen Räumen zu trennen sind. Vor der Festlegung von Wand- und Deckenbauweisen muss mit der entsprechenden Grundrissplanung unter Berücksichtigung der möglichen bauakustischen Folgen die Anordnung der einzelnen Räume innerhalb eines Gebäudes festgelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben dem Trennbauteil auch die Schallübertragung über die angrenzend verlaufenden Wand- und Deckenbauteile – die sogenannten flankierenden Bauteile – zu betrachten ist.

Durch die zweischalige Ausführung von Haustrennwänden kann gegenüber gleich schweren einschaligen Wänden eine wesentlich höhere Schalldämmung erreicht werden. Bei der rechnerischen Abschätzung der Schalldämmung sind zahlreiche Einflüsse zu beachten. Zur Erfüllung der Schallschutzziele sind bauliche Voraussetzungen zu erfüllen. Beispielsweise sollten Bäder, WC-Räume und Küchen nicht an schutzbedürftige Räume grenzen.

Metallständerwände

Metallständerwände sind für bauakustische Zwecke nahezu unbegrenzt einsetzbar. Ein Grund dafür ist die Zweischaligkeit dieser Wände mit einer Hohlraumbedämpfung aus Mineralfasern. Mit speziellen Gipsplatten für Schallschutzkonstruktionen (optimiert bezüglich der Biegeweichheit und Plattenmasse) wie z. B. der speziellen Schallschutzplatte Rigips Die Blaue können bei gleicher Plattendicke höhere Schalldämmwerte erreicht werden. Metallständerwände bieten im Innenausbau außerdem erhebliche Vorteile gegenüber Massivwänden:

  • Hohe Schalldämmung (vor allem zwischen den Geschossen) durch kaum vorhandene Flankenübertragung
  • Schallschutz innerhalb der Wohnung in hoher Qualität, z. B. nach VDI 4100
  • Einfache Änderung von Raumgrößen und Grundrissen
  • Kostenvorteile gegenüber biegesteifen Raumtrennwänden

Bei der Planung des baulichen Schallschutzes ist es dem Planer überlassen, ob er ausgehend vom Schallschutz die dafür benötigte Schalldämmung oder umgekehrt von der erforderlichen Schalldämmung den sich ergebenden Schallschutz berechnet (weitere Informationen in Kapitel 6.1.7 „Kenngrößen für die Luftschallübertragung“).

Im Allgemeinen wird für die schalltechnische Planung die DIN 4109 herangezogen, in der im Teil 2 das rechnerische Nachweisverfahren geregelt ist. Dort sind außerdem in den Teilen 31 bis 36 Rechenwerte für zahlreiche Konstruktionen wie z. B. Metallständerwände und flankierende Bauteile angegeben. Die erforderlichen Mindest-Schalldämmwerte nach DIN 4109-1 für Luftschall dürfen grundsätzlich nicht unterschritten bzw. die Schallpegelwerte für Trittschall nicht überschritten werden. In der Zwischenzeit sind nicht nur die Prüfbedingungen (Prüfstände, Messtechnik) verbessert worden, auch die relevanten Bauprodukte wurden kontinuierlich optimiert. Dies betrifft sowohl die Gipsplatten als auch Profile und Dämmstoffe. Auch die Materialien der flankierenden Bauteile haben sich verändert und zwingen zu veränderten Betrachtungsweisen. Im Zuge der Harmonisierung der nationalen Normen sind bereits neue europäische Normen erschienen (z. B. DIN EN ISO 10140, DIN EN ISO 717).

RIGIPS gewinnt ARCHITECTS‘ DARLING® Award 2021

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Architects Darling Award 2021

Am 9. November fand live die 11. Verleihung der ARCHITECTS‘ DARLING® Awards wieder in Celle statt.

In einer groß angelegten, multimedialen Befragung der Heinze Marktforschung bewerteten Architekten und Planer auch in diesem Jahr wieder die unterschiedlichen Produkte und Lösungen der Baubranche.

RIGIPS gewinnt dabei den Award in Bronze in der Kategorie Schallschutz.

Alles Weitere zum Schallschutz im Innenausbau: Lösungen, Anwendung und Informationen...