Bilder von schweren Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur bedingt durch starke Erdbeben kennt man hierzulande dankenswerterweise meist nur aus den Nachrichten. Doch auch in Deutschland finden sich Regionen, in denen durchaus mit folgenreicheren Erdbeben gerechnet werden muss. Mit der DIN 4149 steht eine Norm zur Verfügung, nach der bauliche Anlagen so bemessen werden können, dass sie einem definierten Bemessungserdbeben widerstehen und auch nach dem Beben über eine ausreichende Resttragfähigkeit verfügen. Mit einer neuen Allgemeinen Bauartgenehmigung sind Rigidur H Gipsfaserplatten von RIGIPS ab sofort als alleiniges Beplankungsmaterial zur Ableitung von Scheibenkräften aus seismischer Beanspruchung eingestuft – ein Vorteil gerade im Holz- und Holztafelbau.
Mehr unter: www.rigips.de/erdbeben-sicherheit

Auch in Deutschland finden sich Regionen, in denen mit folgenreichen Erdbeben gerechnet werden muss. Mit der DIN 4149 steht jedoch eine Norm zur Verfügung, nach der bauliche Anlagen so bemessen werden können, dass sie einem definierten Bemessungserdbeben widerstehen und auch nach dem Beben über eine ausreichende Resttragfähigkeit verfügen. Planern, Architekten und dem Holzbau-Fachhandwerk stellt RIGIPS ein breites Plattensortiment mit Allgemeinen Bauartgenehmigungen zur Bemessung und zum Bau tragender und nicht tragender Bauteile in gefährdeten Gebieten zur Verfügung. Foto: SAINT-GOBAIN RIGIPS GMBH
Die entsprechende Grafik in der DIN 4149:2005-04 weist explizit weite Teile Nordrhein-Westfalens, Baden-Württembergs sowie Bayerns und Thüringens als „Erdbebenzonen in Deutschland“ aus. Diesen Zonen wurden Intensitätsintervalle auf Basis der Europäischen Makroseismischen Skala (EMS) zugeordnet. Mit in die tatsächliche bauspezifische Risikobewertung fließen darüber hinaus weitere Randbedingungen wie Untergrundverhältnisse oder die Geologie des Gebäudestandortes ein.
Um die Standsicherheit von Gebäuden und Bauteilen im Erdbebenfall zu gewährleisten, gilt derzeit in Deutschland die besagte DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“, die sich mit den Lastannahmen sowie der Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten befasst. Im Zuge der Harmonisierung europäischer Normen darf davon ausgegangen werden, dass auf absehbare Zeit der Eurocode 8 „Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben“ diese nationale Norm ablösen wird, wobei die Inhalte beider Normenwerke weitgehend identisch sind. Nicht tragende Bauteile sind demnach so auszubilden, dass sie im Falle eines Erdbebens keine Personen gefährden, was im Kern bedeutet:
- Menschliches Leben ist zu schützen,
- Schäden müssen begrenzt bleiben und
- wichtige Bauwerke zum Schutz der Bevölkerung müssen funktionstüchtig bleiben.

Mit einer neuen Allgemeinen Bauartgenehmigung sind Rigidur H Gipsfaserplatten von RIGIPS ab sofort als alleiniges Beplankungsmaterial zur Ableitung von Scheibenkräften aus seismischer Beanspruchung eingestuft – ein Vorteil gerade im Holz- und Holztafelbau. Unter www.rigips.de/erdbeben-sicherheit hat der Hersteller umfangreiche Informationen zum Thema Erdbebensicherheit zusammengestellt. Neben den Allgemeinen Bauartgenehmigungen findet sich dort auch ein zwölfseitiges „Technik aktuell“ im PDF-Format als Download. Darin sind unter anderem die baurechtlichen und normativen Grundlagen zur Bemessung erdbebensicherer Bauteile detailliert beschrieben. Foto: SAINT-GOBAIN RIGIPS GMBH
Vorteil Holzbau: Erdbebenkräfte aufnehmen und umwandeln
Eine Bauweise, die sich bei einer möglichen Erdbebenbeanspruchung als besonders widerstandsfähig erweist, ist der Holzbau und insbesondere die Holztafelbauweise. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die tragenden und aussteifenden Bauteile in der Lage sind, die Erdbebenkräfte aufzunehmen und ohne Einsturz lediglich in Bauteilverformungen umzuwandeln.
Ein essenzieller Bestandteil von Holztafeln ist dabei die mittragende und aussteifende Beplankung aus Plattenwerkstoffen. Die DIN 4149 nennt Beispiele für uneingeschränkt anwendbare Beplankungsmaterialien für Holztafeln wie etwa herkömmliche Holzwerkstoffplatten. Ebenfalls als Beplankung können die leistungsstarken Rigidur H Gipsfaserplatten von RIGIPS verwendet werden, was jetzt unter anderem durch eine neu erteilte Allgemeine Bauartgenehmigung (Z-9.1-898) bekräftigt wurde. Planern, Architekten und dem Holzbau-Fachhandwerk stellt RIGIPS damit ein breites Lösungssortiment zur Bemessung und zum Bau tragender und nicht tragender Bauteile in gefährdeten Gebieten zur Verfügung.
Baurechtliche und normative Grundlagen übersichtlich zusammengefasst
Unter www.rigips.de/erdbeben-sicherheit hat der Hersteller umfangreiche Informationen zum Thema Erdbebensicherheit zusammengestellt. Neben den Allgemeinen Bauartgenehmigungen findet sich dort auch ein zwölfseitiges „Technik aktuell“ im PDF-Format als Download. Darin sind alle baurechtlichen und normativen Grundlagen zur Bemessung erdbebensicherer Bauteile detailliert beschrieben. Neben Hinweisen zur Berechnung tragender und aussteifender Bauteile im Holzbau werden auch konstruktive Maßnahmen für die erdbebensichere Ausführung nicht tragender innerer Trennwände und Unterdecken erläutert.