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Spachtel-Praxis: Für die Gestaltung perfekter Oberflächen – Teil 4

Kantenformen 

Die Gipsplatten von RIGIPS gibt es in verschiedenen Ausführungen, auch was die Kantenformen angeht, die entscheidend bei der Weiterverarbeitung, sprich Verspachtelung sind.
Hier finden Sie eine Übersicht der Kantenformen bei Rigips Platten.

Übersicht Kantenform

Übersicht Kantenform

Fugenverspachtelung

Bei der Fugenverspachtelung sollten einige Grundregeln eingehalten werden:

  • Beachten Sie die Allgemeinen Baustellenbedingungen. Diese finden Sie im IGG-Merkblatt Nr. 1 „Baustellenbedingungen für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten- Systemen“.
  • Die Fassade muss geschlossen, der Nassestrich eingebracht und Nassputz ausgeführt sein, da anhaltende Feuchte nicht nur das Trocknen der Spachtelmasse behindert, sondern auch Fugenquellungen hervorrufen kann.
  • Feucht gewordene Rigips Platten sollten erst nach völligem Austrocknen verspachtelt werden.
  • Gussasphalt-Estrich muss vor der Verspachtelung eingebracht sein, da sonst durch die Wärmeeinwirkung die Fugen reißen können.
  • Bei angesetzten Rigips Platten im Trockenputzverfahren darf nicht sofort verspachtelt werden. Es sollte das vollständige Abbinden und Austrocknen des Ansetzbinders abgewartet werden.
  • Schnittkanten müssen mit dem Rigips VARIO Kantenhobel vor der Montage angefast werden. Wird nicht angefast, muss in jedem Fall mit einem Rigips Bewehrungsstreifen verspachtelt werden.
  • Bei hochwertigen Beschichtungen der Rigips Platten wie z. B. Spachteltechniken, Putze usw. empfiehlt sich die Verwendung eines Bewehrungsstreifens.
  • Bei Holzunterkonstruktionen wird ein Bewehrungsstreifen im Querfugenbereich empfohlen.

Verspachtelung von Gipsplatten – Oberflächengüten

In der Praxis werden häufig unterschiedliche, oft subjektive Maßstäbe angesetzt, die sich neben der Ebenheit vor allem an optischen Merkmalen, z. B. Markierungen der Kartonoberfläche und Fugenabzeichnungen, orientieren. Dementsprechend sind die zur Verwendung kommenden Baustoffe, deren Maßtoleranzen und die handwerklichen Ausführungsmöglichkeiten bei der Planung zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Verspachtelung von Gipsplatten müssen verschiedene Qualitätsstufen gemäß Merkblatt 2 der IGG „Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüten“ unterschieden werden:

  • Qualitätsstufe 1 (Q 1)
  • Qualitätsstufe 2 (Q 2)
  • Qualitätsstufe 3 (Q 3)
  • Qualitätsstufe 4 (Q 4)

Werden bei der Beurteilung oder Abnahme der gespachtelten Oberflächen spezielle Lichtverhältnisse, z. B. Streiflicht als natürliches Licht oder künstliche Beleuchtung, mit herangezogen, ist vom Auftraggeber dafür zu sorgen, dass bereits während der Ausführung der Spachtelarbeiten vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sind. Da die Lichtverhältnisse in der Regel nicht konstant sind, kann eine eindeutige Beurteilung der Trockenbauarbeiten nur für eine vor Ausführung der Spachtelarbeiten definierte Lichtsituation vorgenommen werden. Die Lichtsituation ist dementsprechend vertraglich zu vereinbaren.

Die Klassifizierung der Oberflächen ist übrigens nicht nur national, sondern international geregelt und im Heft der EuroGypsum „Klassifizierung der Oberflächenqualitäten“ festgelegt.

Oberflächenqualitäten im Überblick

Qualitätsstufe 1 (Q 1)

Grundverspachtelung für Flächen ohne optische Anforderungen. Die Arbeiten umfassen:

  • Füllen der Stoßfugen
  • Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel
  • Ggf. Einarbeitung von Bewehrungsstreifen
  • Abstoßung überstehenden Spachtelmaterials (Nasen, Grate usw.)

Die Oberfläche erfüllt die Anforderungen für:

  • Bekleidungen und Beläge aus Fliesen und Platten

Qualitätsstufe 2 (Q 2)

Grundverspachtelung für Flächen ohne optische Anforderungen. Die Arbeiten umfassen:

  • Grundverspachtelung nach Q 1
  • Nachspachtelung (Feinspachtelung, Finish) bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche
  • Ggf. Anschleifen der Spachteloberfläche; Abzeichnungen, vor allem im Streiflicht, sind nicht auszuschließen

Die Oberfläche erfüllt die Anforderungen für:

  • Mittel und grob strukturierte Wandbekleidungen, z. B. Raufasertapeten
  • Matte und füllende Anstriche/Beschichtungen, z. B. Dispersionsanstriche
  • Oberputze mit Körnung > 1 mm, soweit sie vom Hersteller freigegeben sind

Qualitätsstufe 3 (Q 3)

Sonderverspachtelung für Flächen, an die erhöhte Anforderungen hinsichtlich Nutzung und Ebenheitstoleranzen gestellt sind. Die Arbeiten umfassen:

  • Standardverspachtelung nach Q 2
  • Breiteres Ausspachteln der Fugen sowie ein scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum Porenverschluss mit Spachtelmaterial

Auch bei der Sonderverspachtelung sind bei Streiflicht sichtbar werdende Abzeichnungen nicht völlig auszuschließen und nach VOB/C, DIN 18 350 (künftig DIN 18 340), Nr. 3.1.2 [7] zulässig.

Die Oberfläche erfüllt die Anforderungen für:

  • Fein strukturierte Wandbekleidungen
  • Matte nichtstrukturierte Anstriche/Beschichtungen
  • Oberputze mit Körnung < 1 mm, soweit sie vom Hersteller freigegeben sind

Qualitätsstufe 4 (Q 4)

Vollflächige Sonderverspachtelung für Flächen mit höchsten Anforderungen. Die Arbeiten umfassen:

  • Standardverspachtelung nach Q 2
  • Breites Ausspachteln der Fugen
  • Vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche bis zu 3 mm mit einem geeigneten Finish-Material, z. B. ProMix Plus. Abzeichnungen im Streiflicht sind im Rahmen der handwerklichen Ausführungsmöglichkeiten auf ein Minimum reduziert.

Die Oberflächen eignen sich für:

  • Glatte oder strukturierte Wandbekleidungen mit Glanz, z. B. Metall- oder Vinyltapeten
  • Lasuren oder Anstriche/Beschichtungen bis zu mittlerem Glanz
  • Stuccolustro oder andere hochwertige Glätttechniken

Rigips Tipp

Die spezielle Designplatte Rigips Die Weiße RB 12,5 erreicht in Kombination mit dem abgestimmten Fugenspachtel und Oberflächenfinish mühelos die Oberflächenqualität Q 3 und überzeugt durch ihre Optik schon vor der finalen Oberflächenbeschichtung.

Maßtoleranzen

Zur Beurteilung der Winkelgenauigkeit und der Ebenheit der Oberfläche ist die gültige DIN 18202 heranzuziehen.

Maßtoleranzen

Hinsichtlich der Ebenheitstoleranzen werden zwei Stufen unterschieden, die für flächenfertige Wände, Wandbekleidungen, Unterdecken u. a. gelten:
• Mindestanforderungen nach Zeile 6
• Erhöhte Anforderungen nach Zeile 7
Werden nach dieser Norm erhöhte Anforderungen an die Ebenheit von Flächen gestellt, so ist dies im Leistungsverzeichnis vertraglich besonders zu vereinbaren.

 

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