Tragwerksbekleidung – Sicher geschützt mit Rigips Glasroc F
Im Brandfall müssen tragende Bauteile wie Stützen und Träger über eine bestimmte Zeit vor der Einwirkung des Feuers bewahrt werden. Holztragwerke ebenso wie Stahlkonstruktionen müssen deshalb mit einer zuverlässigen Tragwerksbekleidung geschützt werden. Eine sichere und zudem wirtschaftliche Lösung ist die kastenförmige brandschutztechnische Bekleidung aus Brandschutzplatten. Stützen- und Trägerbekleidungen aus der Spezialbrandschutzplatte Rigips Glasroc F vom Typ GM-FH2 als vliesarmierte Gipsplatte nach EN 15283-1 haben sich zum Schutz von Tragwerken seit vielen Jahren mehr als bewährt.
Die Vorteile:
- feuchteunempfindliche Beplankung mit Glasroc F (Typ H2)
- einfache Montage und kurze Bauzeiten
- perfekte Oberflächen
- Sicherheit durch geprüfte Systeme
- Sichere Planung und Ausführung mit Detaillösungen
Tragwerksbekleidung von Stahlstützen und Stahlträgern
Stützen und Träger aus Stahl müssen im Brandfall geschützt sein, weil Stahl bei einer kritischen Temperatur von etwa 500 °C an Festigkeit und somit an Tragfähigkeit verliert. Eine Erwärmung der tragenden Stahlbauteile gilt es deshalb in jedem Fall zu verhindern. Der Eintrag von Wärme in das Stahlbauteil ist von dem Verhältnis des Umfangs der Bekleidung zur Querschnittsfläche des Profils abhängig. Bei profilfolgenden Bekleidungen ist die Mantelfläche des Profils maßgebend. Mit der brandschutztechnischen Bekleidung der Bauteile mit Rigips Glasroc F wird einem überhöhten Eintrag von Wärme in Stützen und Träger sicher entgegengewirkt. Die Bekleidung erfolgt kastenförmig, je nach Anwendung drei- beziehungsweise vierseitig. Die Stärke der Tragwerksbekleidung ist abhängig von der erforderlichen Feuerwiderstandsklasse und dem Profilfaktor des Stahlprofils (der Profilfaktor Ap/V nach DIN EN 1993-1-2 entspricht dem Verhältniswert U/A nach DIN 4102-4).
Prüfung:
Die Prüfung von Stahlstützen und Stahlträgerbekleidungen erfolgte nach DIN 4102-2. Hierbei wird der bekleidete Träger beziehungsweise die bekleidete Stütze einer Brandbeanspruchung unter Belastung unterzogen. Wesentliches Beurteilungskriterium ist die Temperatur auf der Oberfläche des Stahlbauteils. Bei der Benennung der Feuerwiderstandsklasse wird das Kurzzeichen F verwendet.
Tragwerksbekleidung von Holzstützen und Holzträgern
Holz ist ein normalentflammbarer Baustoff der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102. Deshalb müssen Stützen und Träger aus Holz im Brandfall vor der direkten Brandeinwirkung geschützt werden. Sind Holztragwerke (Konstruktionsvollholz) ungeschützt, erfolgt unter Vollbrandbelastung ein Abbrand von circa 0,7 mm pro Minute, der zur Reduktion des tragenden Querschnitts führt. Eine brandschutztechnische Bekleidung mit Rigips Glasroc F verhindert zuverlässig den Abbrand von Holzbauteilen und sichert das Tragwerk im Brandfall.
Brandschutztechnische Besonderheit: Bekleidung von Klebearmierungen
Eine Besonderheit stellt die brandschutztechnische Bekleidung von klebearmierten Massivbauteilen dar, die ebenfalls in Form einer Direktbekleidung mit Rigips Glasroc F vom Typ GM-FH2 als vliesarmierte Gipsplatte nach EN 15283-1 erfolgt. Die Bekleidung sorgt hierbei eigenständig für den Schutz vor einem unzulässigen Anstieg der Temperatur in der Klebefuge, sodass der statische Ansatz der Lamelle auch im Brandfall erfolgen kann.
Rigips Anwendbarkeitsnachweise
Viele Prüfzeugnisse dokumentieren und bestätigen die einwandfreie Funktion von Rigips Stützen- und Trägerbekleidungen aus Glasroc F. Die hohe Festigkeit von Glasroc F erlaubt die stirnseitige Verbindung der Platten mit Klammern und Schrauben, sodass auf Unterkonstruktionen verzichtet werden kann. Bei Planung und Ausführung von Stützen- und Trägerbekleidungen sind die Vorgaben des entsprechenden Anwendbarkeitsnachweises zu erfüllen.