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Brandschutz-Lösungen im Holzbau

Holz brennt. Sicher. Aber Holz brennt auch sicher.

Der Mensch hat gelernt, mit brennendem Holz umzugehen und das lässt sich durchaus auch auf Baukonstruktionen aus Holz übertragen. Rigips verfügt über 80 Jahre Erfahrung im baulichen Brandschutz. Mit Rigips kann sicherer Brandschutz auch im Holzbau realisiert werden.
Und gerade weil Holz ein brennbarer Baustoff ist, hat der bauliche Brandschutz für den Holzbau eine ganz besondere Bedeutung. Mit Rigidur Gipsfaserplatten und Rigips Feuerschutzplatten RF können Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen mit geprüfter Feuerwiderstandsdauer leicht realisiert werden. Und die Rigips Glasroc X bietet neben dem Brandschutz auch die Möglichkeit, Außenwände zu realisieren.

Rigips Lösungen für feuerwiderstandsfähige Bauteile

Der Feuerwiderstand von Bauteilen wird nach europäisch einheitlichen Prüfnormen geprüft. Auf Basis dieser Prüfergebnisse können in Deutschland brandschutztechnische Nachweise erstellt werden:

  • Für feuerhemmende Bauteile (auch als F 30 bezeichnet) können allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) durch akkreditierte Prüfstellen ausgestellt werden. Das abP mit der Nummer P-SAC-02/III-671 kann über www.rigips.de/pz-anfordern kostenlos bezogen werden.
  • Für hochfeuerhemmende (auch als F 60 bezeichnet) und abweichend feuerbeständige (auch als F 90 bezeichnet) Bauteile können allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt werden. Die aBG mit den Nummern Z-19.34-2728 für hochfeuerhemmende Bauteile, Z-19.34-2729 für Gebäudeabschlusswände und Z-19.34-2732 für Wände anstelle von Brandwänden stehen zum kostenlosen Download bereit.

Neben diesen Herstellernachweisen stellt der Bauteilkatalog der DIN 4102-4 im Kapitel 10 eine Vielzahl von Konstruktionen mit nachgewiesener Feuerwiderstandsdauer zur Verfügung. Normbauteile mit Rigips-Produkten sind in übersichtlichen Tabellen zusammengestellt und stehen zum kostenlosen Download bereit.

Rigips Lösungen für die brandschutztechnische Bekleidung von tragenden Holzbauteilen

Ein wichtiger Aspekt des baulichen Brandschutzes ist die brandschutztechnisch wirksame Bekleidung von tragenden Holzbauteilen mit nichtbrennbaren Materialien. Zwischenzeitlich hat sich zur Beschreibung dieser Eigenschaft der Begriff Kapselung durchgesetzt. Durch die Kapselung wird für einen definierten Zeitraum das Bauteil vor einer Entzündung geschützt, der Flammpunkt von Bauholz liegt bei ca. 300°C – eine Temperatur die bei einem „Normbrand“ nach DIN 4102 bereits nach weniger als einer Minute erreicht ist. 
Die erforderlichen Dicken der brandschutztechnisch wirksamen Bekleidung richten sich nach den bauaufsichtlichen Anforderungen an das Bauteil und sind beispielsweise in der Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) angegeben. 
Zur MHolzBauRL (PDF)...

Für hochfeuerhemmende Bauteile ist eine Schutzzeit von 60 Minuten erforderlich, diese wird durch eine Bekleidung aus 2 x 15 mm Rigips Feuerschutzplatten RF oder Rigidur Gipsfaserplatten erreicht. Abweichend feuerbeständige Bauteile benötigen eine Schutzzeit von 90 Minuten, die durch eine Bekleidung aus 2 x 18 mm dicken Rigips Feuerschutzplatten RF oder Rigidur Gipsfaserplatten erreicht wird. In Einzelfällen ist auch eine reduzierte Bekleidung mit einer Schutzzeit von 30 Minuten ausreichend, die mit einer einlagigen Bekleidung aus 18 mm dicken Rigips Feuerschutzplatten RF oder Rigidur Gipsfaserplatten erreicht wird. Besonders wirtschaftliche Konstruktionen können durch die Kombination der aussteifenden Beplankung aus Rigidur Gipsfaserplatten und ergänzender brandschutztechnischer Bekleidung aus Rigips Feuerschutzplatten RF realisiert werden.

Darüber hinaus liegen für individuelle Planungen auch Prüfergebnisse für die Schutzzeit tch nach DIN EN 13381-7 oder das Kapselkriterium K260 nach DIN EN 13501-2 vor.
Zu den tch-Zeiten (PDF)… {VÖ in Kürze}