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Träger-/Stützenbekleidung Glasroc F Anleitung - Rigips Verarbeitungsanleitung Trockenbau
Baulicher Brandschutz: Vorgaben, Umsetzung & Einbau
Der vorbeugende Brandschutz mindert das Brandrisiko in Gebäuden und ist gesetzlich geregelt. So setzen Sie die Anforderungen im modernen Innenausbau erfolgreich um.
Einführung: Brandschutz - Hoher Stellenwert bei Planung und Ausführung
Brände verletzen jährlich unzählige Menschen und verursachen Gebäude- und weitere Sachschäden, die allein in Deutschland mit mehreren Milliarden Euro beziffert werden und Existenzen gefährden können.
Kein Wunder, dass der Gesetzgeber Regeln und Vorgaben zur Vermeidung und Eindämmung von Bränden definiert hat.
Ein guter Brandschutz erhöht außerdem das subjektive Sicherheitsgefühl, was wiederum zum Wohlbefinden der Nutzer und Bewohner von Gebäuden beiträgt.
Brandschutz: Die wichtigsten Anforderungen
Dem sogenannten vorbeugenden bauliche Brandschutz werden alle baulichen und organisatorischen Maßnahmen zugeordnet, die dazu beitragen, die Entstehung und weitere Ausbreitung eines Brandes, also von Feuer und Rauch, zu vermeiden.
Was ist Brandschutz?
Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, um das Entstehen und die Auswirkung von Schadenfeuern, in der Regel als „Brände“ benannt, zu verhindern, wirkungsvoll einzudämmen oder zu bekämpfen.
Es wird unterschieden in:
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Vorbeugender Brandschutz: Dazu gehören z. B. bauliche Maßnahmen wie Brandwände und Rauchschutztüren, aber auch organisatorische Maßnahmen wie Brandschutzordnungen und -übungen.
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Abwehrender Brandschutz: Dazu gehören z. B. die Feuerwehr, Löschgeräte und Löschmittel.
Was ist baulicher Brandschutz?
Der bauliche Brandschutz ist neben dem anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.
Er umfasst alle Maßnahmen, die in die Gebäudesubstanz integriert werden, um Brände zu verhindern, ihre Ausbreitung zu verzögern und Menschen im Brandfall zu schützen.
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Verhinderung der Brandentstehung: durch Verwendung schwer entflammbarer Baustoffe und Vermeidung von Brandgefahrenquellen.
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Begrenzung der Brandausbreitung: durch Unterteilung des Gebäudes in Brandabschnitte, feuerbeständige Wände und Türen sowie Rauchschutztüren.
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Rettung von Menschen: durch Sicherstellen von Fluchtwegen, die im Brandfall rauchfrei und passierbar bleiben.
Anforderungen an den baulichen Brandschutz
Aus der Vorgabe, Brände zu verhindern und ihre Ausbreitung zu minimieren, ergeben sich verschiedene Anforderungen an den baulichen Brandschutz. Diese betreffen:
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Baustoffe: Die verwendeten Baustoffe müssen schwer entflammbar oder nicht brennbar sein (z. B. Gips, Stein, Beton, Stahl).
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Feuerwiderstandsdauer: Die tragenden Elemente der Konstruktion (z. B. Wände, Decken, Stützen) müssen eine bestimmte Zeit lang dem Feuer standhalten können (z. B. F30, F60, F90).
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Dichtheit von Öffnungen: Türen, Fenster und andere Öffnungen müssen so abgedichtet sein, dass Rauch und Feuer nicht durchdringen können (z. B. durch Rauchschutztüren).
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Rettungswege: Rettungswege müssen so angelegt sein, dass Menschen im Brandfall schnell und sicher das Gebäude verlassen können (z. B. durch ausreichend breite Treppenhäuser, Notausgänge).
Was sind Feuerwiderstandsklassen?
Der bauliche Brandschutz stellt Anforderungen an das Material und die eigentliche Konstruktion. Beim Material selber wird wesentlich die Brennbarkeit des Baustoffes - brennbar, leicht oder schwer entflammbar - bewertet, bei der Konstruktion wiederum die Dauer des Feuerwiderstandes.
Bauteile werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Wichtig für den Brandschutz sind die Normen DIN 4102-2 bzw. DIN EN 13501-2, die sich auf nichttragende innere Trennwände beziehen. Sie besagen, dass die Bauteile einem Feuer eine festgelegte Anzahl von Minuten widerstehen müssen. Daraus ergibt sich die Feuerwiderstandsklasse. In der Regel sind das
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F 30
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F 60
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F 90
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F 120
Die Feuerwiderstandsklasse F 30 am Beispiel einer Trennwand bedeutet, dass das entsprechende Bauteil beim Brandversuch über einen Zeitraum von 30 Minuten dem Feuer durch Raumabschluss standgehalten hat und Grenztemperaturen nicht überschritten wurden. Die Kennungen A und B unterteilen in brennbare (A) und nichtbrennbare (B) Baustoffe.
Wie wird Brandschutz in der Regel realisiert?
Für Fachplaner und Architekten kommt es bereits direkt bei der Planung der Gebäude auf die richtige Wahl von geeigneten Materialien und Konstruktionen an.
Für diese Aufgabe bietet RIGIPS eine Vielzahl passender Lösungen an, die von einfachen Trennwänden und selbständige Decken mit entsprechendem Feuerwiderstand bis hin zu hochwertigen Brandschutzkonstruktionen wie z. B. Tragwerksbekleidungen oder Kanalkonstruktionen reichen.
Für jede dieser Konstruktionen bieten wir die richtige Feuerschutzplatte oder Spezial-Brandschutzplatte sowie die weiteren notwendigen Komponenten an. Bereits von Haus aus ist Gips ein wertvoller Baustoff, besonders wenn es um Brandschutz-Belange geht. Denn: Er ist nicht brennbar. Gipsplatten verfügen zudem über gebundenes Wasser in kristalliner Form, das sich bei großer Hitze in Dampf verwandelt und nach Freisetzung im Brandfall positiv wirkt.
In unserem Portfolio finden Sie z. B. einfache Feuerschutzplatten aber auch weitere Gipsplatten wie etwa Rigips Die Dicke, mit der sich wirtschaftliche und leistungsfähige Brandschutzdecken- und -Wände in der Feuerwiderstandsklasse F 90 erstellen lassen.
Eine besonders leistungsfähige Brandschutzplatte ist Rigips Glasroc F, die in diversen hochwertigen Brandschutzlösungen zum Einsatz kommt. Nähere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre Baulicher Brandschutz mit Glasroc F.
Die Vorschriften und Anforderungen im modernen Brandschutz werden mithilfe von durchdachten Konstruktionen und leistungsfähigen Materialien erreicht. Für alle Brandschutzkonstruktionen halten wir die notwendigen aktuellen Prüf- und Anwendbarkeitsnachweise bereit.
Sonderfall: Brandschutz im Holzbau
Im Gegensatz zu Gips ist Holz ein brennbarer Baustoff. Aus diesem Grund sind z. B. in Fluchtwegen keine brennbaren Baustoffe zulässig. Im mehrgeschossigen Holzbau sollten sichtbare Holzoberflächen zudem begrenzt werden, um deren Mitbrennen nach Ausbruch eines Vollbrandes zu verhindern.
Eine Faustregel besagt: Sind Fußboden und Decke brennbar, dann müssen Wände nichtbrennbar bekleidet werden – und umgekehrt. Auch Stützen und Träger aus Holz müssen im Sinne des Brandschutzes sorgfältig bekleidet werden (Zur Seite "Trägerbekleidung").
Einen Schutz des Holzes vor Entzündung bieten nichtbrennbare Plattenwerkstoffe, insbesondere gipsbasierte Platten wie die Rigips Feuerschutzplatte oder die Gipsfaserplatte Rigidur H. Die Kristallstruktur des Gipses verändert sich bei Brandeinwirkung und chemisch gebundenes Wasser wird freigesetzt. Die Verdunstung bewirkt einen Kühleffekt.
Die brandschutztechnisch wirksame Bekleidung von (brennbaren) Bauteilen mit nichtbrennbaren Baustoffen wird als Kapselung bezeichnet. Die Brandschutzfunktion K nach DIN EN 13501-2 gibt die Fähigkeit einer solchen Bekleidung wieder, das direkt dahinter liegende Material für eine festgelegte Zeit gegen Entzündungen, Verkohlung und anderen Schäden zu schützen.
Lesen Sie mehr über unsere Lösungen zum Brandschutz im Holzbau in der Broschüre "Planen und bauen. Holzbau" ab Seite 226.
Baulicher Brandschutz: nach Maß mit Brief und Siegel
Brandschutz im Trockenbau ist keine Aufgabe, die Bauherren nach Gefühl erledigen sollten. Genaue Klassifizierungen, Prüfberichte und Zertifikate werden von Behörden und Bauaufsichten verlangt und sind daher die Arbeitsgrundlage für ausführende Fachfirmen.
Wie helfen wir Bauherren, Verarbeitern und Fachplanern dabei?
Vom sanierten Altbau bis zum modernen Wohnbauprojekt, von kommerziell genutzten Gebäuden bis zu öffentlichen Großbauten: Unser in 75 Jahren entstandener Erfahrungsschatz in Sachen Brandschutz hilft Ihnen bei der rechtssicheren und fachgerechten Ausführung Ihrer Projekte.
Mit unseren leistungsfähigen und wirtschaftlichen Brandschutzlösungen und unseren hochwertigen Feuer- und Brandschutzplatten (z. B. Rigips Feuerschutzplatte RF, Rigips Die Dicke oder Glasroc F) sind Sie auf der sicheren Seite. Zur Produktdatenbank
Schon mit einer einlagigen Beplankung auf jeder Seite können Sie Montagewände sicher in der Feuerwiderstandsklasse F 30-A ausführen. Das geben wir Ihnen auch gern schriftlich: Im Rahmen unserer Systemkalkulation für Brandschutzlösungen können Sie direkt die entsprechenden Prüfzeugnisse anfordern.
Feuerwiderstandsklassen: Effektiver Brandschutz - Das Material macht den Unterschied
Der bauliche Brandschutz stellt Anforderungen an das Material und die eigentliche Konstruktion. Beim Material selber wird wesentlich die Brennbarkeit des Baustoffes bewertet, bei der Konstruktion wiederum die Dauer des Feuerwiderstandes.
Was ist die Feuerwiderstandsklasse?
Bauteile werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Wichtig für den Brandschutz im Trockenbau sind die Normen DIN 4102 bzw. DIN EN 13501, die sich auf nichttragende innere Trennwände beziehen. Sie besagen, dass die Bauteile einem Feuer eine festgelegte Anzahl von Minuten widerstehen müssen. Daraus ergibt sich die Feuerwiderstandsklasse. In der Regel sind das F 30, F 60, F 90 oder F 120. Die Feuerwiderstandsklasse F 30 am Beispiel einer Trennwand bedeutet, dass das entsprechende Bauteil beim Brandversuch über einen Zeitraum von 30 Minuten dem Feuer durch Raumabschluss standgehalten hat und Grenztemperaturen nicht überschritten wurden. Die Kennungen A und B unterteilen in brennbare (A) und nichtbrennbare (B) Baustoffe.
Brandschutzwände: Montagewände in allen Feuerwiderstandsklassen brandschutzsicher errichten
Schon mit einer einlagigen Beplankung aus Rigips Feuerschutzplatten RF 12,5 auf jeder Seite können Sie Montagewände ohne den brandschutztechnisch notwendigen Einsatz von Dämmstoffen sicher in der Feuerwiderstandsklasse F 30-A errichten. Dafür verbauen Sie unsere Feuerschutzplatte RF mit Rigips Wandprofilen in einem Ständerabstand von 625 mm. Die Wanddicke kann hierbei 75, 100 oder 125 mm betragen, die Wandhöhe je nach Stärke bis zu 5.000 mm.
Sie können die Wand zusätzlich mit Mineralwolle dämmen. Erforderlich ist das jedoch nicht. Dem Verschluss der Fugen und dem dichten Anschluss an angrenzende Bauteile dient unser VARIO Fugenspachtel.
Feuerwiderstandsklasse F 90-A
Für eine Feuerwiderstandsklasse bis F 90-A benötigen Sie eine doppelte Beplankung mit Rigips Feuerschutzplatten RF 12,5 mm pro Wandseite. Die Dicke der Wände kann bei dieser Konstruktion von 100 bis 150 mm reichen. Die maximale Höhe beträgt 6.500 mm. Auch hier ist eine Dämmung brandschutztechnisch nicht erforderlich.
Bei Trennwänden mit Wandhöhen bis zu 8.200 mm empfehlen wir eine einlagige Beplankung mit der Gipsplatte Rigips Die Dicke 25. Damit erreichen Sie ebenfalls eine Feuerwiderstandsklasse von F 90-A.
Feuerwiderstandsklasse F 180-A
Für Wandsysteme mit einer höheren Feuerwiderstandsklasse als F 90 (bis F 180-A) benötigen Sie eine dreifache Beplankung. Die dreilagige Anbringung der Rigips Feuerschutzplatten RF 12,5 mm ergibt dann insgesamt eine Wandstärke von 150 bis 200 mm. Auf diese Weise können Wände bis zu einer Höhe von 9.000 mm erstellt werden. . Allerdings werden diese hohen Anforderungen nur in seltenen Fällen wie z. B. in Sonderbauten oder bei besonderen Brandlasten eingefordert.
Brandschutzdecken: Mit Feuerwiderstand F 30 oder F 90
Was für Wände gilt, trifft in ähnlicher Form auch auf Decken zu. Bei der Planung und Ausführung von Brandschutzdecken unterscheidet man vorwiegend die Ausbildung als Decke in Verbindung mit einer Rohdecke oder als selbständige Brandschutzdecke.
Leichte Unterdecken in Verbindung mit der Rohdecke
Decken verschiedener Bauarten entsprechen besonders in Bestandsgebäuden nicht den Anforderungen an den modernen Brandschutz. In diesen Fällen fungieren Rigips Unterdecken in Verbindung mit der Rohdecke als „Sanierungsdecken“. Betrachtet man die Decke brandschutztechnisch in Verbindung mit der Rohdecke, erfolgt die Klassifizierung der Rohdecke zusammen mit einer Rigips-Unterdecke, wobei die Brandbeanspruchung von der Raumseite (unten) angenommen wird. Eine Brandbeanspruchung im Zwischendeckenbereich (oben) ist nicht zulässig.
Direktbekleidungen
Industriehallen und Gebäude werden oftmals mit elementierten Bauweisen erstellt. Hierbei kommen Trapezblechprofile bei der Ausbildung von Geschossdecken und Dächern zum Einsatz, die eine brandschutztechnische Bekleidung erfordern, um den Überschlag von Feuer auf andere Gebäude bzw. Gebäudeabschnitte wirksam zu verhindern. Die unterseitige Bekleidung der Trapezbleche erfolgt mit Glasroc F üblicherweise in Form einer Direktbekleidung. Die Oberseitige Abdeckung erfolgt bei Dächern durch einen unbelüfteten Dachaufbau bzw. bei Decken durch Rigidur Estrichelemente. Die Klassifizierung der Konstruktion erfolgt hierbei in Verbindung mit dem gesamten Decken- / Dachaufbau.
Selbständige Brandschutzdecken
Bei besonders hohen brandschutztechnischen Anforderungen wie zum Beispiel in Flucht- und Rettungswegen werden selbständige Brandschutzdecken gefordert. Die Klassifizierung der Feuerwiderstandsklasse einer selbständigen Brandschutzdecke bezieht sich auf die Unterdecke allein. Die Brandbeanspruchung kann hierbei von der Raumseite (unten) und aus dem Zwischendeckenbereich (oben) erfolgen. Die Unterdecke fungiert hierbei allein als raumabschliessendes Bauteil und erlaubt die Belegung des Zwischendeckenbereiches mit Installationen. Die Brandschutzdecke darf während der Brandbeanspruchung nur mit ihrem Eigengewicht belastet werden.
Wir bieten umfangreiche Deckensysteme aller Arten an, die jeweils abgehängt oder freitragend ausführbar sind. In der Baupraxis finden sich besonders häufig Decken in den Feuerwiderstandsklassen F 30 und F 90.
Ab einer bestimmten Gebäudeklasse und z. B. in verschiedenen Sonderbauten müssen Decken in bestimmten Bereichen – etwa in notwendigen Fluren des Kellergeschosses – die Feuerwiderstandsklasse F 90 erreichen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unsere Sanierungsdecken hin, die im Bestand zur Anwendung kommen.
Brandschutz
Wir wissen, wie Brandschutz im Trockenbau geht. Das geben wir Ihnen schriftlich: Zulassungen und Prüfzeugnisse garantieren höchste Sicherheit der Rigips Brandschutzkonstruktionen.
Brandschutzdecken - Freitragendes Deckensystem für horizontalen Brandschutz
Feuer kann nicht nur vertikal, sondern auch horizontal von einem Raum in den anderen übergreifen. Deshalb sind auch Decken relevant für den baulichen Brandschutz. Ab der Gebäudeklasse 4 müssen diese deshalb in bestimmten Bereichen – z. B. in notwendigen Fluren des Kellergeschosses – feuerbeständig entsprechend der Klasse F 90 ausgeführt sein. Ähnliche Anforderungen gibt es auch an Decken in der Gebäudeklasse 5 sowie oftmals im Rahmen von Sonderbauten oder Raum-in-Raum-Konzepten.
Die Brandschutzdecke F 90: Passgenau für höchste Ansprüche
Für Vorhaben wie diese bieten wir Ihnen unser freitragendes F 90 Deckensystem an. Es kann in gewohnt wirtschaftlicher Weise und mit den Vorteilen einer freitragenden Decke als selbständige Unterdecke konstruiert werden. Den Aufbau des Systems können Sie frei wählen – je nachdem, ob der Brandschutz aus dem Zwischendeckenbereich nach oben oder unten gerichtet werden soll.
Sie können unsere freitragende F 90 Decke sowohl im Neubau als auch in der Sanierung von bestehenden Gebäuden einsetzen. Sie lässt sich in allen Bereichen verwenden, wo brandschutztechnische Anforderungen gestellt sind. Hierzu zählen z. B. Rohdecken, die aus statischen Gründen keine weiteren Belastungen durch abgehängte Deckensysteme zulassen.
Unser freitragendes Deckensystem besteht aus raumbreiten, frei spannenden Rigips CW-Profilen (RigiProfil MultiTec), die mit einer unterseitigen Bekleidung aus Glasroc F Brandschutzplatten in 15 mm + 20 mm versehen sind. Diese spezielle Brandschutzplatte entspricht als vliesarmierte Gipsplatte nach DIN EN 15283-1 dem Typ GM-FH2. Damit können Sie sie sogar in Räumen mit zeitweise erhöhter Luftfeuchtigkeit verwenden. Der verbesserte Gefügezusammenhalt der Platte ermöglicht es Ihnen, äußerst leistungsfähige Brandschutzkonstruktionen herzustellen: Glasroc F ist auch nach langer Brandeinwirkung noch formstabil und rissfrei.
Tragwerksbekleidungen
Neben den vielen Wand- und Deckensystemen bietet RIGIPS weitere besonders hochwertige Brandschutzlösungen an.
Tragende Bauteile wie Stützen und Träger müssen zuverlässig über einen bestimmten Zeitraum vor einer Brandeinwirkung geschützt werden. Dieses gilt für Tragwerke aus Holz aber auch für Stahlkonstruktionen. Die kastenförmige, brandschutztechnische Bekleidung aus Brandschutzplatten, hat sich als eine sichere und wirtschaftliche Lösung herausgestellt. Aus diesem Grund haben sich Rigips Stützen- und Trägerbekleidungen aus der Spezialbrandschutzplatte Glasroc F vom Typ GM-FH2 als vliesarmierte Gipsplatte nach EN 15283-1 seit Jahren zum Schutz von Tragwerken etabliert.
Brandschutztechnische Bekleidungen mit Glasroc F |
Systemnummern |
3-seitige Stahlstützen-Bekleidung F 30 bis F 120 | BS13GR |
4-seitige Stahlstützen-Bekleidung F 30 bis F 120 | BS14GR |
3-seitige Stahlträger-Bekleidung F 30 bis F 180 | BS23GR |
4-seitige Stahlträger-Bekleidung F 30 bis F 180 | BS24GR |
Bekleidung von Klebearmierungen | BK10GR |
Kabel- und Installationskanäle
Im Bereich des baulichen Brandschutzes wird zwischen Installationskanälen und Kabelkanälen zum Funktionserhalt unterschieden. Grundsätzlich sind fast alle Kabelummantelungen brennbar, sodass in Abhängigkeit zum Schutzziel brandschutztechnische Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die Ausbildung von horizontalen Kanälen, welche an einer Abhängekonstruktion über Tragschienen gehalten werden, hat sich als eine sichere und wirtschaftliche Lösung herausgestellt. Aus diesem Grund haben sich Rigips Installations- und Kabelkanäle seit Jahren zum Schutz von horizontalen Kabelanlagen und den jeweils umliegenden Räumen etabliert.
Kabelkanäle
Rigips Kabelkanäle aus der Spezialbrandschutzplatte Glasroc F schützen vor der Einwirkung eines Brandes über einen bestimmten Zeitraum von außen nach innen und stellen den Funktionserhalt einer Kabelanlage dar. Es kann somit sichergestellt werden, dass auch im Brandfall betriebliche Anlagen, Steuerungen, Alarmierungsanlagen, Beleuchtungen und Feuerlöschsysteme funktionstüchtig bleiben. Die Prüfung von Kabelkanälen zum Funktionserhalt erfolgt nach DIN 4102-12. Hierbei wird der Kanal einer Brandbeanspruchung von der Außenseite unterzogen. Beurteilungskriterien sind ein Kurzschluss des Kabels oder ein Leiterbruch. Bei der Benennung der Funktionserhaltsklasse wird das Kurzzeichen E verwendet. Aufgrund der außenseitigen Brandbeanspruchung ist die brandschutztechnische Auslegung der Abhängekonstruktion erforderlich. Rigips Kabelkanäle können wahlweise mit festem oder losem Deckel ausgeführt werden. Der lose Deckel erlaubt im Bedarfsfall eine sehr einfache Nachbelegung.
Installationskanäle
Rigips Installationskanäle aus der Spezialbrandschutzplatte Glasroc F schützen die Brandübertragung (Ausbreitung) von innen nach außen über einen bestimmten Zeitraum. Die Umgebung zum Beispiel umliegende Räume, Flure oder Rettungswege werden somit zuverlässig vor den Auswirkungen des Brandes (z. B. Kabelbrand) geschützt. Die Brandbeanspruchung des Kanals erfolgt von der Innenseite, wobei der Kanal das Feuer einschließt. Die Prüfung von Installationskanälen erfolgt nach DIN 4102-11. Hierbei wird der Kanal einer Brandbeanspruchung von der Innenseite unterzogen. Beurteilungskriterien sind der Raumabschluss und das Temperaturkriterium. Bei der Benennung der Feuerwiderstandsklasse wird das Kurzzeichen I verwendet. Rigips Installationskanäle können wahlweise mit festem oder losem Deckel ausgeführt werden. Der lose Deckel erlaubt im Bedarfsfall eine sehr einfache Nachbelegung.
Kabel- und Installationskanäle mit Glasroc F |
Systemnummern |
Kabelkanal mit festem Deckel E 30 bis E 90 | EK10GR |
Kabelkanal mit losem Deckel E 30 bis E 90 | EK20GR |
Installationskanal mit festem Deckel I 30 bis I 120 | IK10GR |
Installationskanal mit losem Deckel I 30 bis I 120 | IK20GR |
Leistungsstarke Brandschutzplatten
Unsere Brandschutzsysteme, egal ob in Wand, Decke oder Tragwerksbekleidung, basieren auf leistungsstarken Feuer- und Brandschutzplatten. Dabei ist in allen unseren Gipsplatten der Feuerschutz schon von Haus aus eingearbeitet: Rigips Platten sind gemäß DIN 4102 nichtbrennbar.