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Gipsplatten in Schwimmhallen u. ä. Bereichen

Oktober 2009

Gipsplatten in Schwimmhallen und ähnlichen Bereichen

Gipsplatten in Schwimmhallen und ähnlichen Bereichen
Laut Bauordnungsrecht sind bauliche Anlagen so auszubilden, dass durch den Einfluss von Wasser und Feuchtigkeit keine “Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen“. Aus dieser Vorgabe ergeben sich vielfältige Anforderungen an Baustoffe und Baukonstruktionen unserer Zeit.

In Bereichen mit geringer bis mäßiger Feuchtigkeitsbeanspruchung haben sich unsere Trockenbaukonstruktionen seit Jahrzehnten bewährt. Typische Anwendungsbereiche sind Bäder und WC’s in privaten Wohnbereichen oder in Hotel- und Krankenzimmern. Detaillierte Hinweise zu Planung und Ausführung finden sich im Merkblatt 5 „Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau“ der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.

Neben den Hinweisen des Merkblattes 5 geben unter anderem Normen und Richtlinien Auskunft über die Verwendung von Gipsplatten in feuchtebeanspruchten Bereichen. Gemäß DIN 18181:2008-10 dürfen Gipsplatten nach dem Einbau keiner länger währenden Feuchtigkeit ausgesetzt werden. In Feuchträumen von Wohnbereichen oder Räumen ähnlicher Beanspruchung mit nutzungsbedingt zeitweise hoher Luftfeuchte ist der Einbau von Gipsplatten des Typs H2 nach DIN EN 520 bzw. GKBI/GKFI nach DIN 18180 zulässig. Demnach sind Gipsplatten für Räume mit nutzungsbedingt ständig hoher Luftfeuchte im Regelfall nicht geeignet.

Für die Einsatzbereiche mit nutzungsbedingt ständig hoher Luftfeuchte ist daher stets eine Einzelfallbetrachtung unter Bewertung aller relevanten bauphysikalischen Randbedingungen durch den Fachplaner anzustellen. Bei der Einzelfallbetrachtung ist die Gesamtkonstruktion zu betrachten. Unter anderem sind Korrosionsschutzmaßnahmen für Unterkonstruktionen abzustimmen und festzulegen.

Im Sinne der Einzelfallbetrachtung bestehen grundsätzlich zunächst keine Bedenken über den Einsatz von Gipsplatten (Typ H2 nach DIN EN 520 bzw. GKBI/GKFI nach DIN 18180) in Schwimmhallen und ähnlichen Bereichen, wenn die aufgeführten Vorgaben und Hinweise aus dem vorliegenden Merkblatt beachtet werden.

Nachfolgend sehen Sie zwei herausragende Beispiele derartiger Anlagen, in denen Gipsplatten nach erfolgter Einzelfallbetrachtung erfolgreich eingesetzt wurden:

Schwimmbad Schlosshotel Fischer, Wernigerode
Schwimmbad Schlosshotel Fischer, WernigerodeSchwimmbad Schlosshotel Fischer, Wernigerode

Freizeitpark Ocean Wave, Norddeich
Freizeitpark Ocean Wave, NorddeichFreizeitpark Ocean Wave, Norddeich
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