

In Bereichen mit geringer bis mäßiger Feuchtigkeitsbeanspruchung haben sich unsere Trockenbaukonstruktionen seit Jahrzehnten bewährt. Typische Anwendungsbereiche sind Bäder und WC’s in privaten Wohnbereichen oder in Hotel- Neben den Hinweisen des Merkblattes 5 geben unter anderem Normen und Richtlinien Auskunft über die Verwendung von Gipsplatten in feuchtebeanspruchten Bereichen. Gemäß DIN 18181:2008- Für die Einsatzbereiche mit nutzungsbedingt ständig hoher Luftfeuchte ist daher stets eine Einzelfallbetrachtung unter Bewertung aller relevanten bauphysikalischen Randbedingungen durch den Fachplaner anzustellen. Bei der Einzelfallbetrachtung ist die Gesamtkonstruktion zu betrachten. Unter anderem sind Korrosionsschutzmaßnahmen für Unterkonstruktionen abzustimmen und festzulegen.
Im Sinne der Einzelfallbetrachtung bestehen grundsätzlich zunächst keine Bedenken über den Einsatz von Gipsplatten (Typ H2 nach DIN EN 520 bzw. GKBI/GKFI nach DIN 18180) in Schwimmhallen und ähnlichen Bereichen, wenn die aufgeführten Vorgaben und Hinweise aus dem vorliegenden Merkblatt beachtet werden.
Nachfolgend sehen Sie zwei herausragende Beispiele derartiger Anlagen, in denen Gipsplatten nach erfolgter Einzelfallbetrachtung erfolgreich eingesetzt wurden:

