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Flure werden im Gefahrenfall für die Räumung und das sichere Verlassen des Gebäudes als Rettungsweg genutzt. Es werden unter anderem an deren Breite und Länge besondere Anforderungen gestellt. Damit im Brandfall eine schnelle Flucht aus dem Gebäude möglich ist und ferner ein definierter und sicherer Zugang für die Rettungskräfte besteht, werden weitere brandschutztechnische Anforderungen an die sogenannten notwendigen Flure gestellt. Unter notwendigen Fluren versteht man gemäß §36 der MBO Gänge, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen. Notwendige Flure müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.
Um dieses zu gewährleisten müssen Unterdecken in notwendigen Fluren im Bezug auf ihre Feuerwiderstandsklassifizierung im Regelfall als feuerhemmend (F 30) eingestuft werden. Ferner müssen in notwendigen Fluren Bekleidungen, Putze, Unterdecken und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Für die beschriebene beispielhafte Anwendung bietet die Saint-Gobain Rigips GmbH das freitragende F 30 Deckensystem an, welches besonders wirtschaftlich und mit den Vorteilen einer freitragenden Decke als selbständige Unterdecke ausgebildet werden kann. Hierbei kann die Brandbeanspruchung der Decke je nach zugrunde gelegtem Schutzziel von unten oder von oben aus dem Zwischendeckenbereich erfolgen. Für die jeweilige Beanspruchung ist der entsprechende Systemaufbau zu wählen.
Die Anwendung der freitragenden F 30 Decke kann sowohl im Neubau als auch in der Sanierung bzw. Renovierung von bestehenden Gebäuden genutzt werden. Neben den genannten Fluren kann die freitragende F 30 Decke von Rigips aber auch in anderen Bereichen eingesetzt werden, wo brandschutztechnische Anforderungen gestellt sind. Hierzu zählen zum Beispiel Rohdecken, die keine weitere Belastungen durch abgehängte Deckensysteme aus statischen Gründen zulassen.