
Ausführungsbeispiel: Flurdecke mit verschiedenen haustechnischen Installationen
Flure werden im Gefahrenfall für die Räumung und das sichere Verlassen des Gebäudes als Rettungsweg genutzt. Es werden unter anderem an deren Breite und Länge besondere Anforderungen gestellt. Damit im Brandfall eine schnelle Flucht aus dem Gebäude möglich ist und ferner ein definierter und sicherer Zugang für die Rettungskräfte besteht, werden weitere brandschutztechnische Anforderungen an die sogenannten notwendigen Flure gestellt. Unter notwendigen Fluren versteht man gemäß §36 der MBO Gänge, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen. Notwendige Flure müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.
Um dieses zu gewährleisten müssen Unterdecken in notwendigen Fluren im Bezug auf ihre Feuerwiderstandsklassifizierung im Regelfall als feuerhemmend (F 30) eingestuft werden. Ferner müssen in notwendigen Fluren Bekleidungen, Putze, Unterdecken und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Für die beschriebene beispielhafte Anwendung bietet die Saint- Die Anwendung der freitragenden F 30 Decke kann sowohl im Neubau als auch in der Sanierung bzw. Renovierung von bestehenden Gebäuden genutzt werden. Neben den genannten Fluren kann die freitragende F 30 Decke von Rigips aber auch in anderen Bereichen eingesetzt werden, wo brandschutztechnische Anforderungen gestellt sind. Hierzu zählen zum Beispiel Rohdecken, die keine weitere Belastungen durch abgehängte Deckensysteme aus statischen Gründen zulassen.
Die Tragprofile, welche ausschließlich an den angrenzenden Wänden aufgelagert werden, liegen im Abstand von 500 bzw. 625 mm zueinander. Die Tragprofile sind bei einer Brandbeanspruchung von unten als einfache und doppelte CW Profile ausführbar, bei einer Brandbeanspruchung von oben (aus dem Zwischendeckenbereich) ist die Verwendung von Doppelprofilen erforderlich. Der genaue Achsabstand der tragenden Profile ergibt sich aus der zulässigen Spannweite der Bekleidung. Folgende maximale Profilachsabstände sind nach DIN 18181, Tab. 2 in Abhängigkeit zur Plattendicke zu berücksichtigen:
Die Gipsplatten werden wie üblich mit Rigips Schnellbauschrauben an der Unterkonstruktion befestigt. Ein maximaler Abstand der Befestigungsmittel untereinander von 170 mm ist zulässig. Bei Ausführung einer zweilagigen Beplankung kann der Abstand der Schrauben auf 500 mm in der ersten Lage vergrößert werden, sofern die Montage der zweiten Decklage im Anschluss erfolgt. Die Stöße der Bauplatten sind bei mehrlagiger Beplankung in beide Richtungen zu versetzen.
Die Wahl des geeigneten Profils hängt von der Lastklasse der Decke und der jeweiligen Spannweite ab, wobei in aller Regel die kürzere Raumabmessung zur Dimensionierung der Tragprofile herangezogen wird. Bei der Wahl des zweifachen Profils sind diese über die Stege kraftschlüssig miteinander mit der Rigips Bauschraube 3,8 × 11 mm im Abstand von 750 mm zu verbinden. Stöße der Tragprofile sind nicht zulässig. Die tragende Auflagerung der Tragprofile kann an Massivbau- Weitere Informationen zu den verschiedenen Anwendungsfeldern finden Sie in den Technik aktuell Nr. 28 und 34.
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